Frühkarenz für Väter (Papamonat)

Der Vater kann nach der Geburt des Kindes (innerhalb der ersten acht Lebenswochen des Kindes) bis zu vier Wochen unbezahlten Karenzurlaub in Anspruch nehmen (Krankenversicherung bleibt aufrecht!).
Der Vater muss den Antrag spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn des Frühkarenzurlaubes abgeben.

Voraussetzung: Gemeinsamer Haushalt mit der Mutter

Achtung: Anspruch auf Karenzurlaub max. zwei Jahre ab Entbindungstag

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bis höchstens zum 36. Lebensmonat!!