Bezugsvorschuss

Bezugsvorschüsse können nach Maßgabe der im Jahresvoranschlag vorhandenen Mittel an Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrerpersonen gewährt werden, wenn sie unverschuldet in Notlage geraten sind oder bei denen sonst berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.

Richtlinien

Ansuchen  (Vorschuss Landeslehrpersonen)

 


Für die Antragstellung sind unbedingt die Formulare von der Bildungsdirektion zu verwenden und über den Dienstweg einzureichen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.